Kosten
Das Friedrich-Pröbsting-Haus ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53/54 SGB XII.
Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichem Leistungsträger, getragen.
Die Beantragung der Kosten erfolgt über das individuelle Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Westfalen Lippe.